Überfall- und Einbruchmeldeanlagen


Reine Überfallmeldeanlagen (ÜMA) dienen der manuellen Auslösung eines Überfallalarms durch Personen während oder nach einem Überfall. Diese Systeme bestehen meist aus Handüberfallmeldern, einem digitalen Wählgerät zur Übertragung an eine hilfeleistende Stelle und einer Bildaufzeichnung entweder in digitaler Form oder mit speziellen Fotokameras.

Einbruchmeldeanlagen dienen zur Objektabsicherung mit einer entsprechenden
fallenmäßigen Überwachungen zur automatischen Alarmierung einer hilfeleistenden Stelle, aber auch zur örtlichen Alarmierung bei einem Einbruch. Die örtliche Alarmierung wirkt auf den Täter abschreckend und alarmiert die Öffentlichkeit. Eine Einbruchmeldeanlage wird meist beim Verlassen des Objektes scharfgeschaltet und überwacht sicherheitsrelevante Räume mit speziellen Alarmgebern, wie z. B. Bewegungsmeldern, Tür- und Fensterkontakten oder Glasbruchmeldern.

Die meisten modernen Einbruchmeldezentralen unterstützen zusätzlich auch die
Funktionen einer Überfallmeldeanlage, so dass EMA und ÜMA problemlos kombiniert werden können. Programmierte Überfallmeldegruppen sind auch im unscharfen Zustand ständig in Betrieb und können jederzeit im Falle eines Bedrohung einen Notruf absetzen.

Einbruchmeldegruppen werden erst beim Verlassen der Räumlichkeiten scharfgeschaltet. Zwangsläufigkeitsmeldegruppen lösen vor Ort keine Alarme aus, sondern dienen nur zur Überprüfung der mechanischen Verriegelungen von Fenster und Türen. Sollte bei eine dieser Zwangsläufigkeitsgruppen noch Meldungen anstehen, so verhindern diese Meldegruppen in dem Fall die Scharfschaltung der Einbruchmeldeanlage. Damit wird gewährleistet, daß die Anlage erst nach dem Schließen aller Fenster und Türen scharf geschaltet werden kann.

Eine weitere Zwangsläufigkeit, z.B. Sperrelemente an Türen, gewährleisten, daß ein Betreten der überwachten Räume erst nach erfolgter Unscharfschaltung möglich ist.

Bei allen Einbruchmeldeanlagen sind die Zentralen mit Akkumulatoren ausgestattet, welche die Stromversorgung bei Ausfall des 230-Volt-Netzes, je nach Klassifizierung des Objektes, für mindestens 12, 30 oder 60 Stunden sicherstellen müssen.

Hier sind einige Beispiele für Alarmmelder aufgelistet:
  • Einbruchmelder
    • Magnetkontakte (Fenster, Türen)
    • Glasbruchmelder (Fenster, Vitrinen, Türverglasungen)
    • Lichtschranken (Fensterfronten, Flure, Außenbereich)
    • Körperschallmelder (Wertbehältnisse)
    • Bewegungsmelder (Passiv: Infrarot und aktiv: Ultraschall, auch Mikrowelle)
    • Alarmtapeten (Wände)
  • Überfallmelder
    • Überfallmelder (Kassen)
    • Geldscheinkontakte (Kassen)
    • Fußkontaktschienen (Kassen)

 

Funk oder Draht

Vor allem im privaten Bereich und bei kleineren Unternehmen setzen sich auch mehr und mehr die Funkmeldeanlagen durch. Der Vorteil liegt im geringen Montageaufwand und der problemlosen Erweiterung der Anlage. Somit wird das Nachrüsten zum Kinderspiel.

 





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